Die gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge bestimmt, wie das Vermögen einer verstorbenen Person verteilt wird, insofern kein gültiges Testament vorliegt. Die Erbfolge orientiert sich an den Verwandtschaftsverhältnissen: In erster Linie erben Ehepartner und Kinder. Anschließend sind weitere Verwandte erbschaftsberechtigt. Genau nachgelesen werden können die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 1924-1936).
Das Testament
Innerhalb eines Testaments kann festgelegt werden, inwiefern das Vermögen nach dem Tod verteilt werden soll. Es ermöglicht persönliche Wünsche in Bezug auf die Aufteilung und Erbfolge. Ein Testament ist also dann sinnvoll, wenn die gesetzlichen Bestimmungen nicht den Vorstellungen entsprechen. Innerhalb des BGB (§2247) wird hinsichtlich der Gültigkeit eines Testaments beschrieben, dass dieses eigenhändig geschrieben und unterzeichnet sein muss, sowie das genaue Datum und den Ort enthält, an dem der Verfasser es niedergeschrieben hat.
Im Zweifelsfall ist es ratsam, sich einen rechtlichen Rat einzuholen oder ein Testament gemeinsam mit einem Notar zu verfassen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.