Als digitaler Nachlass werden die digitalen Spuren und Vermögenswerte bezeichnet, die eine verstorbene
Person hinterlässt. Dazu gehören beispielsweise: E-Mails, soziale Netzwerke, Online-Banking, Dateien in Clouds und andere wichtige digitale Konten. Genauso wie bei dem Erbe oder Testament ist es ratsam, den digitalen Nachlass zu Lebzeiten zu regeln.
Weiterführend können Sie sich gerne bei der Verbraucherzentrale informieren.