Sterbefall im häuslichen Umfeld
Wenn der Sterbefall zu Hause eintritt, ist es notwendig, einen Arzt zu kontaktieren, damit der Tod festgestellt und bescheinigt werden kann. Unter der Woche ist es am einfachsten, sich mit dem Hausarzt in Verbindung zu setzen. Am Wochenende und an Feiertagen informieren Sie den ärztlichen Notdienst (116 117). Sobald der Totenschein ausgestellt ist, kann der Verstorbene von uns abgeholt werden.
Sterbefall in einer Einrichtung (Krankenhaus, Altenheim, Hospiz)
Sollte Ihr Angehöriger in einer der oben genannten Einrichtungen versterben, so kümmert sich das dortige Personal um die Verständigung des Arztes. Im nächsten Schritt wenden Sie sich gerne an uns.
Welche Dokumente werden benötigt?
- Personalausweis des Verstorbenen
- Familienstammbuch
- Bei verheirateten Verstorbenen: Heiratsurkunde
- Bei verwitweten Verstorbenen: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
- Bei geschiedenen Verstorbenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Datum der Rechtskraft
- Bei ledigen Verstorbenen: Geburtsurkunde
- Krankenversichertenkarte
- Rentennummern von allen bezogenen Renten (auch Witwern-/Witwenrente, Betriebsrente, Unfallrente)
- Schwerbehindertenausweis
- Originalversicherungspolicen (Lebens- und Sterbeversicherung)
- Im Fall einer Versicherung bei der SONO-Sterbekasse: Letzter Kontoauszug der Beitragszahlung